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Liste geprüfter Reinigungsmittel für Beckenkörper und Bauteile aus Edelstahl in Schwimmbädern

 

Schwimmhallen sind ein verbreitetes Einsatzgebiet für Edelstahl Rostfrei. Die korrosiven Belastungen stellen gerade in Schwimmhallen eine große Herausforderung an die Beständigkeit des nichtrostenden Stahles. Daher gibt es hier spezielle Vorschriften, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. So dürfen in Deutschland Konstruktionen aus nichtrostenden Stählen in Schwimmhallen nur mit Werkstoffen entsprechend der Vorgaben der Zulassung Z-30.3-6 des DIBt errichtet werden. Für tragende Konstruktionen, die für eine regelmäßige Reinigung nicht zugänglich sind, gelten besondere Werkstoffempfehlungen. Aber auch nichttragende Konstruktionen werden in Schwimmhallen häufig aus nichtrostenden Stählen gefertigt. Grund dafür ist die besondere Eigenschaftskombination, die der nichtrostende Stahl neben der Korrosionsbeständigkeit bietet, etwa die gute Schweißbarkeit, die Verschleißbeständigkeit im Griffbereich und eine gute Reinigungsfähigkeit. Manchmal scheint ein Grund aber auch die vermeintlich nicht notwendige Pflege und Wartung dieses  Werkstoffs zu sein, was dann leider schnell zu Enttäuschungen führt. Die von Nutzern und Betreibern erwarteten glatten, metallisch glänzenden Flächen sollen Sauberkeit und einen hohen Hygienestandard
vermitteln, was sich aber nur durch eine angepasste, regelmäßige Reinigung mit geeigneten Materialien und Mitteln dauerhaft sicherstellen lässt.

Bei Korrosionserscheinungen (Anrostungen, Rostflecken) wird vom Betreiber meist dem Werkstoff die Schuld gegeben, häufig die Verwendung eines falschen Werkstoffs vermutet. In fast allen Untersuchungen derartiger Fälle stellt sich aber heraus, dass der verwendete Werkstoff für die entsprechende Anwendung richtig war, sofern im Badebetrieb Bedingungen eingehalten werden, unter denen diese Stähle weiterhin korrosionsbeständig bleiben. In erster Linie ist dies die Vermeidung der Aufkonzentration von korrosiven Luftinhaltsstoffen auf den Oberflächen nichtrostender Stähle. Entsprechende Reinigungs- und Pflegevorschriften wurden von der Gesellschaft für das Badewesen erarbeitet und sollten den Betreiben bekannt sein bzw. bereits in der Planungs- und Realisierungsphase berücksichtigt werden. Ein spezielles Problem stellt in diesem Zusammenhang die Reinigung von keramischen Belägen dar. Wegen der unterschiedlichen Gewerke fehlt in der Bauphase häufig der Blick für das Gesamtobjekt und bei der Grundreinigung oder der späteren Unterhaltsreinigung werden keramische Beläge beispielsweise mit salzsäuerhaltigen Reinigern behandelt, obwohl diese unmittelbar an den Kantenschutz oder an Einbauteile aus Edelstahl Rostfrei angrenzen. Salzsäurehaltige Reinigungsmittel können jedoch irreversible Schäden an Oberflächen aus nichtrostenden Stählen verursachen.

Von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. gibt es eine Liste geprüfter Reinigungsmittel für keramische Beläge in Schwimmbädern (Liste RK). Das Kuratorium, das für die Herausgabe dieser Liste verantwortlich ist, führt nun auch eine Liste mit geprüften Reinigungsmitteln für Beckenkörper und Bauteile aus Edelstahl Rostfrei. Diese spezielle Liste soll dem Badbetreiber und dem Reinigungspersonal als Hilfe
bei der Auswahl geeigneter Reinigungs- und Pflegemittel für die Behandlung von Edelstahl Rostfrei dienen. Geprüft wird die chemische Einwirkung von Reinigungsmittel auf nichtrostenden Stahl. Wie bei der Liste RK erfolgt die Untersuchung der Produkte durch die Säurefliesner-Vereinigung e.V. in Großburgwedel bei Hannover. Die Bewertung der Aufnahmeanträge erfolgt durch das erwähnte Kuratorium.

 

Von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (DGfdB) gibt es eine Liste geprüften Reinigungsmitteln für Beckenkörper und Bauteile aus Edelstahl Rostfrei (Liste RE) in der Ausgabe 2019 mit 8. Ergänzung.