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Einsatz von nichtrostenden Stählen im Lebensmittelbereich

Anlage 1 ersetzt die alte "Positivliste"

Die italienische Gesetzesverordnung vom 21. März 1973 zum Einsatz von nichtrostenden Stählen im Lebensmittelbereich wurde überarbeitet und ist als "Decreto Ministeriale n. 72 del 9/5/2019" in 13. Auflage neu erschienen.

Die Anlage 1 ersetzt die alte "Positivliste" und beinhaltet 61 Edelstahlsorten, wovon 50 im Teil 1  (genormte Stahlsorten) und 11 im Teil 2 (nicht genormte Stahlsorten) gelistet sind. Ein Korrekturvermerk an Anlage 1 wurde im November 2019 veröffentlicht.

Das offizielle italienische Dokument (nur in italienischer Sprache) finden Sie  >>> hier.