
Allgemeines bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für solche Bauprodukte und Bauarten im Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere Normen des DIN, nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) werden für alle Bundesländer durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Sie stellen eine Beurteilung der Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Hinblick auf die bauaufsichtlichen Anforderungen dar.
Die Informationsstelle Edelstahl Rostfrei ist Inhaberin der allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 vom 20. April 2022 für Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen. Als Sonderdruck 862 kann diese Schrift in deutscher oder als Sonderdruck 862e in englischer Sprache kostenfrei bei der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei bezogen bzw. heruntergeladen werden.
Nachstehend werden weitere Zulassungsbescheide für Bauprodukte aus nichtrostenden Stählen (abZ) gelistet, die aktuell gültig sind. Auch sind in dieser Listen Bauprodukte aufgeführt, bei denen nichtrostende Stähle eine Rolle spielen. Die Bescheide sind nach ihrer Nummer sortiert. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle Zulassungen des DIBt sind aufzufinden und zu beziehen beim:
Deutsches Institut für Bautechnik
Kolonnenstr. 30 B
10829 Berlin
Tel: (0 30) 7 87 30-0
Fax: (0 30) 7 87 30-3 20
E-Mail: dibt@dibt.de
www.dibt.de