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Einführung europäischer Regelungen für nichtrostende Stähle im Bauwesen

DIBt-Stellungnahme zur weiteren Geltung der ABZ Z-30.3-6

DIBt-Stellungnahme zur weiteren Geltung der ABZ Z-30.3-6 printfähige Datei  (2163 x 3379)  

DIBt-Stellungnahme zur weiteren Geltung
der ABZ Z-30.3-6


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Mit der Einführung europäischer Regelungen stellt sich die Frage zur weiteren Geltung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 für nichtrostende Stähle, die im bauaufsichtlich geregelten Bereich eingesetzt werden. Dies hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zu einer Stellungnahme veranlasst, die nachstehend wiedergegeben wird:

 „Die Europäischen Regelungen für Werkstoffauswahl und Bemessung von Bauteilen oder Tragwerken aus nichtrostenden Stählen DIN EN 1993-1-4 ,Allgemeine Bemessungsregeln - Ergänzende Regelungen zur Anwendung von nichtrostenden Stählen‘ und für die Ausführung von Bauteilen oder Tragwerken aus nichtrostenden Stählen DIN EN 1090-2 ,Technische Regelungen für die Ausführung von Stahltragwerken‘ werden in Deutschland vorläufig nicht bauaufsichtlich eingeführt, da die dort enthaltenen Regelungen nicht den bauaufsichtlichen Anforderungen genügen.

Für die Herstellung von Erzeugnissen sowie die Bemessung und Ausführung von Bauteilen oder Tragwerken aus nichtrostenden Stählen gilt im bauaufsichtlich geregeltem Bereich weiterhin die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 ,Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen‘.“

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